Kataster- und Urkundenvermessung

Kataster- und Urkundenvermessung vom Vermessungsexperten in Linz & Umgebung

Sie möchten ein Grundstück erwerben, ein Haus bauen oder die Grenze Ihrer Liegenschaft genau bestimmen lassen? Dipl.-Ing. Rudolf Schöffmann ist Ihr Experte rund um die Kataster- und Urkundenvermessung.

Katastervermessungen und Urkundenvermessungen vom Ziviltechniker

Anhand unserer Vermessungsarbeiten werden Besitzverhältnisse eindeutig geklärt. Unser Vermessungsteam ist ausgezeichnet geschult und durch regelmäßige Fortbildungen immer auf dem aktuellsten Wissensstand. Wir stehen Privaten, Gemeinden ebenso wie Unternehmen mit dem gleichen Engagement zur Verfügung.

 

Unsere Leistungen umfassen:

  • Grundstücksteilungen für Bauplätze

  • Parzellierungen

  • Grenzfeststellungen, Grenzrekonstruktionen

  • Landwirtschaftliche Teilungen

  • Mappenberichtigungen

  • Abtretungen an das öffentliche Gut

  • Teilungen gemäß §15 Liegenschaftsteilungsgesetz

  • Teilungen gemäß §13 Liegenschaftsteilungsgesetz

  • Umwandlungen in den Grenzkataster

  • Servitutspläne

  • Pläne für Parifikate

  • Grundeinlösepläne

Öffentliche Urkunden und Gutachten vom Zivilgeometer

Als Zivilgeometer sind wir in der Lage, für unsere Kunden sämtliche öffentliche Urkunden und Gutachten mit voller Beweiskraft zu erstellen. Unsere fachlich einwandfreien Unterlagen bieten Ihnen absolute Rechtssicherheit.

 

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns!

Fachmännische Kataster- und Urkundenvermessungen von Ihrer Vermessungskanzlei Dipl.-Ing. Rudolf Schöffmann in Linz & Umgebung

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.